Impressum

Diese gewerbliche Website wird verwaltet und betrieben von:

Firmenname: automatic Berger GmbH
Strasse: Zunftstrasse 1
Plz. / Ort: 86869 Oberostendorf
Land: Deutschland

Handelsregistereintrag: Amtsgericht Kempten
Handelsregisternummer: 5798
Steuernummer: 125/121/90551
Umsatzssteueridentnummer: DE 811967343
Geschäftsführer: Klaus Berger

Bankverbindung: Raiffeisenbank Kirchweihtal e.G.
Bankleitzahl: 73369918
Konto Nummer: 315354
Bank Identifier Code (BIC): GENODEF10KI
Inter Bank-Account Number (IBAN): DE17 7336 9918 0000 3153 54

Diese Homepage wird erstellt und verwaltet von:Klaus Berger
E-Mail Adresse: info@automatic-berger.de

Wichtige Hinweise:

Links:
Der Betreiber distanziert sich ausdrücklich von sämtlichen Inhalten in allen Beiträgen in den frei zugänglichen Foren.
Für die Inhalte dieser Beiträge sind ausschließlich die Verfasser verantwortlich.

Für alle Links auf unseren Seiten gilt (gemäß Urteil vom 12. Mai 1998 Landgericht Hamburg):
Wir erklären hiermit ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle  angezeigten Links und für alle Inhalte dieser Seiten, zu denen die bei uns sichtbaren Banner, Buttons und Links führen.

Copyright:
Alle Rechte vorbehalten. Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte (Texte, Bilder, usw.) sind lediglich zur persönlichen Information bestimmt. Jedes Kopieren oder Veröffentlichen in anderer Form bedarf der schriftlichen Genehmigung von automatic Berger GmbH, Gf.: Klaus Berger. Bei Zuwiderhandlungen können Ersatzforderungen sowie die Kosten der nötigen Durchsetzung derer erfolgen. Die hier aufzufindenden Bilder, Grafiken etc. wurden mit ausdrücklicher Genehmigung der Hersteller hier verwendet. Wir bedanken uns hiermit für deren Freigaben.

Kostenflichtige Abmahnungen:
egal in welcher Form, die ohne vorherige Kontaktaufnahme unaufgefordert, aufgrund eventueller Rechtsverletzungen zugestellt werden und somit den Willen einer gütlichen Einigung nicht erkennen lassen, gelten mit diesem Hinweis als rechtsunwirksam!

Geschäftsbedingungen:
Jeglicher Kontakt, sowie geschäftliche Transaktionen haben unsere jeweiligen gültigen Geschäftsbedingungen zur Grundlage.
Die Geschäftsbedingungen finden Sie hier unterstehend, oder werden Ihnen auf Wunsch ausgehändigt.
Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sowie Sonderregelungen für Sonderfälle werden jeweilig separat genannt und gelten im genannten Umfang als Ersatz der hier genannten grundlegenden Geschäftsbedingungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma automatic Berger GmbH

Wir sind bestrebt alle Aufträge und Leistungen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit auszuführen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen
dazu beitragen, eventuell auftretende Unstimmigkeiten angemessen zu klären.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die rechtsverbindliche Grundlage für alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Firma automatic Berger GmbH und deren Auftraggeber. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

  1. Auftragserteilung, Kostenvoranschläge und Angebote

    1. Im Auftragsschein vermerkt der Auftragnehmer auch die Preise und Leistungen die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Nebenkosten wie Versand und Beschaffung werden nur angegeben wenn diese zum Auftragszeitpunkt bekannt sind.

    2. Angebote sind stets freibleibend und gelten nur bei sofortiger Annahme. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Abgabe gebunden.

  2. Fertigstellung und Lieferung

    1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe von Gründen einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

    2. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt. Im Falle eines Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen, es sei den sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Bei Leistungsverzug kann der Auftraggeber nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Auftragnehmer für die Lieferung eine angemessene Nachfrist setzt und wenn dieser die Frist fruchtlos verstreichen läßt.

    3. Alle Lieferungen erfolgen immer auf Gefahr des Auftraggebers. Auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die Ware gegen Versandschäden zu versichern.

  3. Rücksendung und Umtausch

    1. Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung angenommen. Als Kostenanteil für die Rücknahme berechnen wir 10% des Nettowarenwertes. Sonderbestellungen, elektronische Bauteile, Gebrauchtteile sowie technische Unterlagen und Warenlieferungen aus Sonderangeboten sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

    2. Altteile müssen riss- und bruchfrei, ohne Ölfüllung, komplett montiert, mit allem Befestigungs- und Versandhilfsmitteln binnen 8 Tagen frei Haus bei uns eingehen. Bei Verzug oder Abweichungen kann der Ersatz oder die Begleichung der nachweislich entstandenen Kosten und Ausfälle berechnet werden. Altteilpfandrechnungen werden nach Ablauf der Frist unverzüglich zur Zahlung fällig, sofern dem Auftraggeber ein Verschulden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.

  4. Gewährleistung

    1. Ware die als mindere Qualität gekennzeichnet ist, sowie Gebrauchtteile die als solche bestellt und gekennzeichnet sind, unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers. Für nicht selbst produzierte Auftragsgegenstände gelten die Gewährleistungsbestimmungen unserer Lieferanten. Der Auftraggeber wird auf Wunsch über die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Lieferanten in schriftlicher Form informiert. Bei Lieferung von Ersatzteilen ist der Auftraggeber verpflichtet alle erkennbaren und offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Nicht schriftlich eingereichte oder verspätete Reklamationen werden nicht anerkannt. Mündlich angenommene Reklamationen werden ohne zukünftigen Rechtsanspruch bearbeitet. Bei fristgerechter und berechtigter Mängelanzeige steht dem Auftraggeber unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen der Gewährleistungsanspruch zu.

    2. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter

      Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
      Die Gewährleistungpflicht für Automatikgetriebe erlischt unverzüglich bei Änderungen der Motorleistung oder Achsübersetzung. Hinweise des Herstellers betreffend der Pflege und Handhabung müssen beachtet werden. der Auftragnehmer kann die Nachbesserung und Neulieferung verweigern, solange der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat. (z.B. Bezahlung oder Nichtabgabe der Einbauanleitung)

    1. Bei falschen gemachten Angaben in der mitgelieferten Einbauanleitung erlischt jeder Gewährleistungsanspruch. Dasselbe bei Nichtabgabe der mitgelieferten Einbauanleitung sowiet bei Nichteinhaltung von Einbau- und Montagevorschriften, Handhabungsfehlern und eigenmächtigen Änderungen am Auftragsgegenstand.
      Eine Mängelanzeige des Auftraggebers enthebt diesen nicht von der Zahlungspflicht zu dem im Vertrag genannten Zahlungsziel.

  5. Preise

    1. Alle Preise verstehen sich netto ab Lager Oberostendorf. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nur wenn diese gesondert ausgewiesen ist.

    2. Nebenkosten wie z.B. Verpackung, Transport und Beschaffung sind in den Preisen nicht enthalten und werden auch bei Reklamationen und Rückgaben nicht zurückgenommen.

    3. Irrtum bleibt vorbehalten. Preisänderungen welche durch Irrtum oder unvorhergesehene Umstände entstehen behalten wir uns vor.
      Schreibfehler, Druckfehler, oder Rechenfehler sowie Irrtum erlaubt automatic Berger GmbH den Vertragsrücktritt.

  6. Eigentumsvorbehalt

    1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur
      vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Nebenkosten und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung.
      Der Auftraggeber ist bis dahin nicht berechtigt die noch im Eigentum des Auftragnehmers stehenden Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Soweit der Käufer diese Waren be- oder verarbeitet oder mit einem anderen Bestand vermischt, gilt der Auftragnehmer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwirbt das Eigentum an den Zwischen –und Enderzeugnissen. Der Auftraggeber ist nur Verwahrer, er trägt allerdings die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges. Er ist berechtigt, die Ware oder einen daraus hergestellten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, darf aber mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Die aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich an den Verkäufern zu dessen Sicherung ab und zwar auch insoweit als die Ware be- oder verarbeitet oder installiert ist. Solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt diese Forderungen für Rechnung des Auftragnehmers einzuziehen. Der Auftragnehmer kann jedoch verlangen, daß der Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderung benennt und diesen die erfolgte Abtretung anzeigt. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 30% übersteigt, wird der Auftragnehmer voll bezahlte Lieferungen nach seiner Wahl freigeben.

  7. Sonstige Rechte des Auftraggebers – Schadenersatzansprüche – Rücktritt vom Vertrag

    1. Haben sich die bei Vertragsabschluß gegebenen oder von uns ohne grobe Fahrlässigkeit als gegeben angenommenen sachlichen

    2. Voraussetzungen für die Erfüllung des Vertrages insbesondere die Bedingungen zur Beschaffung des Auftragsgegenstandes so wesentlich geändert, daß dies wirtschaftlich nachweisbar einer Unmöglichkeit der Leistung nahekommt, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

    3. Im übrigen gelten im Falle der nachträglichen Unmöglichkeit die gesetzlichen Bestimmungen, mit der Maßgabe, daß bei einer von uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeten Unmöglichkeit, dem Auftraggeber lediglich das Rücktrittsrecht zusteht.

    4. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen Rechte und Ansprüche des Auftraggebers nicht ausdrücklich genannt werden sind sie im gesetzlich zulässigem Umfang ausgeschlossen. Danach ist der Auftraggeber insbesondere nicht berechtigt über die in den vorstehenden Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle hinaus vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber zur Herstellung und Leistung nicht vertretbarer Waren verpflichtet hat.

  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort für alle Vertragsverpflichtungen ist Oberostendorf. Alle Lieferungen gelten ab Lager Oberostendorf.

    2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.